Grundzüge einer Ethik der Supervision

Versuch einer Explikation und ethischen Begründung des professionsethisch-humanistischen Selbstverständnisses berufsbezogener Beratung

Autor/innen

  • Heike Baranzke

DOI:

https://doi.org/10.11576/fs-6967

Abstract

Die gleichursprüngliche Wurzel von (Fall-)Supervision und Sozialer Arbeit bildet die Kritik an gesellschaftlichen Verhältnissen im Modus praktischen Handelns. Im Zuge der Professionalisierung und Institutionalisierung der Sozialen Arbeit in einem entstehenden Sozialstaat entwickelte sich Supervision zu einem grundlegenden Instrument kritischer Reflexion. Zugleich wuchs sie über ihr angestammtes Feld der Sozialen Arbeit hinaus und findet mittlerweile in einem breiten Spektrum beruflicher Felder Anwendung, das seinerseits die supervisorische Praxis theoretisch und methodisch erweitert und diversifiziert. Diese Entwicklungen standen und stehen ihrerseits unter dem Einfluss tiefgreifender gesellschaftlicher Transformationsprozesse (Bürokatisierung, Ökonomisierung etc.). Aus dieser komplexen Lage resultiert nicht nur das Erfordernis einer selbstkritischen Re- flexion auf wissenschaftlich fundierte Methoden, Formate, Gegenstände und Qualitätsstandards von supervisorischer Berufsberatung als Profession, sondern auch die Notwendigkeit einer grundlagenethisch reflektierten Rechtfertigung ihrer Ziele und Methoden. Diese doppelte Reflexionsarbeit einer theoretischen und einer ethischen Kritik von Supervision gilt es freizulegen, um die Ideen transzendentaler Autonomie, universaler Menschenwürde und unveräußerlicher Menschenrechte als unverhandelbare Fundamente einer aufgeklärten und emanzipatorischen Ethik der Beratung einsichtig zu machen.

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Veröffentlicht

2023-12-28

Zitationsvorschlag

Baranzke, H. (2023) „Grundzüge einer Ethik der Supervision: Versuch einer Explikation und ethischen Begründung des professionsethisch-humanistischen Selbstverständnisses berufsbezogener Beratung“, FoRuM Supervision, 31(62), S. 8–23. doi: 10.11576/fs-6967.